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Gebäudeenergiegesetz wird novelliert

Die Regierungsparteien hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass ab 2025 jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent Erneuerbarer Energien betrieben wird. Vor dem Hintergrund des Angriffskriegs auf die Ukraine und der damit verbundenen erhöhten Dringlichkeit zur Unabhängigkeit von fossilem Erdgas wurde das Umsetzungsziel auf 2024 vorgezogen. Nach mehreren Referentenentwürfen und dem Ergebnis im Koalitionsausschuss vom 28.3.2023 beschloss die Bundesregierung am 19.4.2023 einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des GEG.




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