Endlich ist es soweit: Die EU-Kommission hat die Förderrichtlinie für die Strompreiskompensation (SPK) in Deutschland genehmigt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hatte diese Leitlinien bereits Ende vergangenen Jahres notifiziert. Nun ist der Weg zur Antragsstellung frei und alle stromintensiven Unternehmen, die in den Anwendungsbereich fallen, haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Anträge zu stellen. Da als Abgabefrist bereits der 30.9.2022 benannt wurde, drängt inzwischen die Zeit. Gegenüber dem bis zum Abrechnungsjahr 2020 geltenden Förderrahmen gibt es einige wichtige Änderungen zu beachten.
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