Technisch ist die Fernablesung von Messeinrichtungen schon lange möglich. Sie gibt dem Energienutzer einen besseren Überblick über seinen Verbrauch und die turnusmäßige Ablesung der Messeinrichtungen vor Ort wird entbehrlich. Die Vorteile sind auch dem Gesetzgeber bewusst, weshalb die Fernablesung von Messeinrichtungen in vielen Sparten nach und nach verpflichtend wird. Allerdings lassen die rechtlichen Vorgaben viele Fragen offen, sodass die Umsetzung in der Praxis zur Herausforderung wird.
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Das Inverkehrbringen von Brennstoffen nach dem BEHG wird seit dem Jahr 2021 mit einer CO2-Abgabe belastet.
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