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Europäischer Emissionshandel: Neue Regeln zur Anpassung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten in Kraft

  • janinejobst
  • 18. Juli
  • 1 Min. Lesezeit

Im Rahmen des Fit-for-55-Pakets wurde auch der Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) reformiert. Dabei sind neue Regeln zur Anpassung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten in Kraft getreten. Am 12.05.2025 ist die EU-Durchführungsverordnung für die Anpassung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten (EU-Anpassungsverordnung) in Kraft getreten. Diese gilt ab dem 01.01.2026 für Zuteilungen für die Jahre 2026 bis 2030. Sie betrifft also die Zuteilungen kostenloser Emissionszertifikate. Wichtige Informationen zum Europäischen Emissionshandel umfassen die neuen Regeln zur Anpassung der besagten Zuteilungen. Hierfür hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) die Bescheide noch nicht erlassen.

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