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EU-Abfallverbringungsverordnung – Neue Vorgaben beim grenzüberschreitenden Abfalltransport ab Mai 2026 (Teil 2)
In unserem ersten Blogbeitrag zu den Neuerungen beim grenzüberschreitenden Abfalltransport ab 2026 haben wir bereits einige zentrale Änderungen der am 20.5.2024 in Kraft getretenen europäischen Abfallverbringungsverordnung (Verordnung (EU) 2024/1157, kurz VVA) vorgestellt. Dazu gehören insbesondere neue Verbringungsverbote für Siedlungsabfälle und nicht-gefährliche Abfälle. Die neuen Vorgaben der VVA gelten nach Ablauf der zweijährigen Übergangsfrist ab dem 21.5.2026. Sie bet
vor 20 Stunden
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