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Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Gas- und Wärmelieferungen

Am 28.9.2022 hat sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags auf eine Beschlussempfehlung (BT-Drs. 20/3744) zum Entwurf eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz geeinigt. Der Bundestag hat das Gesetz am 30.9.2022 beschlossen. Die vorgesehenen Maßnahmen wurden auf die Fernwärmelieferungen ausgeweitet. Am 7.10.2022 stimmte auch der Bundesrat (BR-Drs. 476/22) zu.




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