Die Reform der Grundsteuer sollte verfassungsfest, einfach und sozial gerecht ausgestaltet sein, so der Monatsbericht vom 19. Juli 2019 des Bundesministeriums der Finanzen. Im Jahr 2022 sind durch die praktische Erstellung der Grundsteuerwerterklärungen zur Hauptfeststellung 1. Januar 2022 verfassungsrechtliche Zweifel aufgekommen, ob dies gelungen ist.
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DAC7-Umsetzungsgesetz vom 20.12.22 normiert im Zusammenhang mit Steuerlichen Außenprüfung Änderungen zur Modernisierung und Beschleunigung.
Mit seinem Urteil hat der BFH entschieden: „Die Zahlung eines dezentral verbrauchten Strom führt nicht zu Lieferung i.S. von §3 Abs.1 UStG."
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