Die Reform der Grundsteuer sollte verfassungsfest, einfach und sozial gerecht ausgestaltet sein, so der Monatsbericht vom 19. Juli 2019 des Bundesministeriums der Finanzen. Im Jahr 2022 sind durch die praktische Erstellung der Grundsteuerwerterklärungen zur Hauptfeststellung 1. Januar 2022 verfassungsrechtliche Zweifel aufgekommen, ob dies gelungen ist.
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