Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) verhängte im Oktober 2019 gegen die Deutsche Wohnen SE ein Bußgeld gemäß Art. 83 DS-GVO i. H. v. 14,5 Mio. Euro wegen Verstößen gegen die DS-GVO. Mittlerweile befasst sich der EuGH mit der Sache, in der der Generalanwalt vor kurzem Schlussanträge veröffentlicht hat. Sollte das Gericht ihnen folgen, hätte das weitreichende Folgen.
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Alle ansehenDie BNetzA hatte über die Höhe der Entgelte für einen offenen Netzzugang zu einem geförderten Telekommunikationsnetz zu entscheiden.
Geltendmachung von Schadensersatz war für unterbliebene Auskunftserteilungen nach der DS-GVO durchaus üblich.
Der EuGH hat entschieden, dass bei einem schuldhaften Verstoß gegen die DS-GVO die Verhängung eines Bußgelds möglich ist.
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