Lieferanten der Bundesverwaltungen sind schon seit 2020 verpflichtet, ihre Rechnungen grundsätzlich digital einzureichen. Ab dem 1.1.2025 sollen Unternehmen verpflichtet werden, auch im allgemeinen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen elektronische Rechnungen auszustellen.
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Der Gesetzgeber möchte weiter Bürokratie abbauen und Unternehmen entlasten.
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde am 29.10.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
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