Die europäischen Leitlinien für die Strompreiskompensation (SPK) in der 4. Handelsperiode standen schon seit dem 25.9.2020 im Amtsblatt der EU. Seitdem warteten die grundsätzlich förderberechtigten Wirtschaftssektoren noch auf die Leitlinien, nach denen Deutschland von dieser Fördermöglichkeit Gebrauch machen möchte. Hierzu liegt inzwischen der Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) – jetzt bekanntlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – vor. Er enthält einige der erwarteten Klarstellungen, verlangt aber von den Unternehmen auch Gegenleistungen.
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