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Die erste Hürde ist genommen: EU-Kommission genehmigt die Förderrichtlinie für das zweite Gebotsverfahren der Klimaschutzverträge

  • 8. Apr. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Die EU-Kommission hat am 24. März 2025 die Förderrichtlinie für Klimaschutzverträge mit einem Fördervolumen von 5 Mrd. EUR beihilferechtlich genehmigt und damit den Weg für die zweite Gebotsrunde der Klimaschutzverträge geebnet. Nunmehr liegt es an der neuen Bundesregierung, sich für die Fortsetzung des Förderprogramms zu entscheiden und den von zahlreichen Industrieunternehmen erwarteten Förderaufruf für die zweite Gebotsrunde bekannt zu geben.

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