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Der Bundestag beschließt den Gesetzesentwurf nach Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses

Das Gesetzgebungsverfahren des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz) steht kurz vor dem Abschluss. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat am 15.11.2023 in seiner Beschlussempfehlung (BT-Drs. 20/9344) Änderungen des Regierungsentwurfes vom 6.10.2023 (BT-Drs. 20/8654) erarbeitet. Darüber hat der Bundestag in der zweiten und dritten Lesung am 17.11.2023 beraten und den Gesetzesentwurf mit den empfohlenen Änderungen beschlossen. Das Gesetz kann damit voraussichtlich wie geplant am 1.1.2024 in Kraft treten.

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