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DAS OSTERPAKET – TEIL 3: NEUREGELUNGEN FÜR DIE GRUND- UND ERSATZVERSORGUNG

Im Rahmen des Osterpakets ändert der Gesetz- und Verordnungsgeber die einschlägigen Regelungen zur Grund- und Ersatzversorgung im EnWG und in den Grundversorgungsverordnungen in wesentlichen Punkten. Ausgangspunkt für die Änderungen im Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung waren die Preisentwicklungen auf den Strom- und Gasmärkten und der ungeplante, hohe Kundenzuwachs in der Grund- und Ersatzversorgung unter anderem durch die sog. „Lieferstopps“ einiger Energielieferanten. Weiterlesen

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