BNetzA schafft Sondernetzentgelte für singulär genutzte Betriebsmittel zum 1.1. 2026 ab: Teil 1 – Entscheidung der BNetzA, Regelungsinhalt und Kritikpunkte
- janinejobst
- vor 11 Stunden
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Am 16.9. 2025 (Az. BK8-25-003-A) hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur (BNetzA) eine wichtige Festlegung zu den Entgelten für singulär genutzte Betriebsmittel nach § 19 Abs. 3 StromNEV beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte am 24.9. 2025 im Amtsblatt der Behörde.
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