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BNetzA schafft Sondernetzentgelte für singulär genutzte Betriebsmittel zum 1.1. 2026 ab: Teil 1 – Entscheidung der BNetzA, Regelungsinhalt und Kritikpunkte

  • janinejobst
  • 15. Okt.
  • 1 Min. Lesezeit

Am 16.9. 2025 (Az. BK8-25-003-A) hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur (BNetzA) eine wichtige Festlegung zu den Entgelten für singulär genutzte Betriebsmittel nach § 19 Abs. 3 StromNEV beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte am 24.9. 2025 im Amtsblatt der Behörde.

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