top of page
Suche
BNetzA schafft Sondernetzentgelte für singulär genutzte Betriebsmittel zum 1.1. 2026 ab: Teil 1 – Entscheidung der BNetzA, Regelungsinhalt und Kritikpunkte
Am 16.9. 2025 (Az. BK8-25-003-A) hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur (BNetzA) eine wichtige Festlegung zu den Entgelten für singulär genutzte Betriebsmittel nach § 19 Abs. 3 StromNEV beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte am 24.9. 2025 im Amtsblatt der Behörde.
vor 14 Stunden
Ferienblog
Das europäische Parlament hat sich ebenso wie der Bundestag in die Parlamentarische Sommerpause verabschiedet.
11. Aug.
Keine Sondernetzentgelte für singulär genutzte Betriebsmittel ab 2026?
Am 10. Juni 2025 hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur (BNetzA) überraschenderweise den Entwurf einer „Festlegung zu Entgelten für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV“ veröffentlicht und zur Konsultation freigegeben.
10. Juli
bottom of page