Am 9. Juli 2024 ist die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Kraft getreten. Diese steht ganz im Zeichen der Genehmigungsbeschleunigung, insbesondere beim Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE). Ein zentraler Bereich der Novelle betrifft die Windenergie. Die Verfahrensbeschleunigung ist in diesem Bereich unerlässlich, um die Energiewende voranzubringen. Für neue Windenergieanlagen (WEA) baut die Novelle des BImSchG – neben weiteren Vorschlägen u.a. zur Erleichterung der Typengenehmigung, über die wir schon im Zusammenhang mit dem Repowering berichteten – auf Beschleunigungseffekte durch einen vereinfachten Vorbescheid und höhere Hürden für Rechtsbehelfe Dritter.
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