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BilAReM – Die neue Spielregel für Redispatch 2.0 in den Verteilernetzen

  • vor 3 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7.5.2026 die neue Festlegung BK6-23-241 erlassen. Für Stadtwerke und andere Netzbetreiber beginnt damit die nächste Umsetzungsphase im Redispatch 2.0

Nach längerer Vorbereitung, zwei Konsultationsrunden und einer Gesetzesänderung Ende 2025 steht nun fest: Die Beschlusskammer 6 der BNetzA regelt den bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen künftig neu. Die Festlegung zum bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen (BilAReM) bündelt die bisherigen Festlegungen BK6-20-059, BK6-20-060 und BK6-20-061 in einem einheitlichen Regelwerk. Gleichzeitig legt sie fest, wie der Redispatch in den kommenden Jahren in den Verteilernetzen weiterentwickeln soll. Basierend darauf ergeben sich Änderungen für Stromnetzbetreiber und Anlagenbetreiber.

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