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BGH: Technologiebonus nur noch für den durch ORC-Anlagen erzeugten Strom

Mit Urteil vom 12.11.2024 hat der BGH eine richtungsweisende Entscheidung bezüglich des sog. Technologiebonus nach § 8 Abs. 4 EEG 2004 getroffen: für Strom, der in einer in Kraft-Wärme-Kopplung betriebenen und mit einer Organic-Rankine-Anlage (ORC-Anlage) ausgestatteten Biomasseanlage produziert wird, muss der Technologiebonus laut BGH ausschließlich für den unmittelbar in der ORC-Anlage erzeugten Stromanteil gewährt werden.

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