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BGH bestätigt Rechtsprechung zur Realofferte in der Energie-Grundversorgung – auch in ungewöhnlichen Konstellationen

  • janinejobst
  • 10. Sept.
  • 1 Min. Lesezeit

Der BGH äußerte sich im Februar dieses Jahres erneut zu der Frage, an wen sich das Vertragsangebot eines Energieversorgungsunternehmens in der Grundversorgung richtet – diesmal in Form eines Hinweisbeschlusses zu einer besonderen Fallkonstellation (Beschluss vom 11.02.2025 – VIII ZR 300/23).

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