Am 1.10.2021 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Anforderungen an die sog. besonderen Solaranlagen festgelegt. Die Anforderungen sind teilweise sehr differenziert ausgestaltet, so dass der rechtliche Rahmen für die Errichtung der besonderen Solaranlagen je nach Einzelfall durchaus komplex sein kann.
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Ein strittiger Punkt in der Diskussion um die EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktrichtlinie war das eigentumsrechtliche Unbundling.
Die umfassende Reform der ETS-RL hat unter anderem die Überarbeitung der Monitoringverordnung 2018/2066 zur Überwachung erforderlich gemacht
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