Am 1.10.2021 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Anforderungen an die sog. besonderen Solaranlagen festgelegt. Die Anforderungen sind teilweise sehr differenziert ausgestaltet, so dass der rechtliche Rahmen für die Errichtung der besonderen Solaranlagen je nach Einzelfall durchaus komplex sein kann.
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Am 26.6.2024 hat das Bundeskartellamt (BKartA) seinen „Jahresbericht 2023/24“ vorgestellt.
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