Am 1.10.2021 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Anforderungen an die sog. besonderen Solaranlagen festgelegt. Die Anforderungen sind teilweise sehr differenziert ausgestaltet, so dass der rechtliche Rahmen für die Errichtung der besonderen Solaranlagen je nach Einzelfall durchaus komplex sein kann.
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Es sollte ein großer Schritt nach vorne werden: Mit dem „Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“
Betreiber von Anlagen, die der IE-Richtlinie unterfallen, werden künftig verpflichtet, Umweltmanagementsystem einzuführen und zu betreiben.
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