Seit dem 24.11.2021 gilt am Arbeitsplatz die sogenannte 3G-Regel. Arbeitgeber dürfen dabei nicht die datenschutzrechtlichen Anforderungen vergessen. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten sie daher schnell handeln.
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Alle ansehenDie BNetzA hatte über die Höhe der Entgelte für einen offenen Netzzugang zu einem geförderten Telekommunikationsnetz zu entscheiden.
Geltendmachung von Schadensersatz war für unterbliebene Auskunftserteilungen nach der DS-GVO durchaus üblich.
Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist unübersichtlich.
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