Der Wegenutzungsvertrag für das Fernwärmenetz der EnBW in Stuttgart ist Ende des Jahres 2013 ausgelaufen. Der ausgelaufene Vertrag enthält keine Regelung darüber, was mit dem Fernwärmenetz nach der Beendigung des Wegenutzungsrechts geschehen soll. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung besteht ebenfalls nicht. Die Regelung in § 46 EnWG, wonach die Gemeinden nach dem Auslaufen eines Wegenutzungsvertrages für Strom- und Gasnetze in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu entscheiden haben, wer Eigentümer und Betreiber der Netze wird, findet auf Fernwärmenetze keine Anwendung. Das Gleiche gilt für Wasserversorgungsnetze. Weiterlesen
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenDie EU führt einen zweiten Emissionshandel für Gebäude, Verkehr und industrielle Tätigkeiten ein, die nicht unter den EHS fallen.
Zusammenschluss zwischen E.ON und der Ruhrgas wurde, dem bedeutsamsten Strukturvorhaben auf dem deutschen Energiemarkt, der Weg geebnet.
Im Dezember letzten Jahres einigten sich die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament auf die Reform des EHS.
bottom of page