Das Covid-19-Gesetz vom 27.3.2020 bringt zahlreiche Änderungen (wir berichteten) im Insolvenzrecht mit sich. Die Neuregelungen sollen sicherstellen, dass Unternehmen, die pandemiebedingt in Schieflage geraten sind, länger und weniger eingeschränkt am Markt agieren können. Das birgt aber nicht nur Gefahren für Gläubiger, sondern könnte letztlich auch dazu führen, dass sich die wirtschaftlichen Folgen der Krise verschärfen. Weiterlesen
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Alle ansehenHäufig geben Insolvenzverwalter über das Vermögen einer natürlichen Person deren selbständige Tätigkeit aus der Insolvenzmasse frei.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Entscheidungen die Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung gemäß § 133 InsO konkretisiert.
Mit der Insolvenzanfechtung können Insolvenzverwalter und Sachwalter die Insolvenzmasse mehren.
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