Am 12.2.2020 hat das Bundeskabinett die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) beschlossen. Mit dem Gesetzesentwurf möchte man zum einen die europäische Abfallrahmenrichtlinie (RL 2008/98/EG) und Teile der Einweg-Kunststoff-Richtlinie (RL (EU) 2019/904) in deutsches Recht umsetzen. Zum anderen sollen im Rahmen der Novellierung darüber hinaus weitere umweltpolitische Akzente gesetzt werden. So sollen das Ressourcenmanagement verbessert und die Ressourceneffizienz gesteigert werden. Adressiert werden sowohl die öffentlich-rechtliche als auch die private Entsorgungswirtschaft. Weiterlesen
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