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12. GWB-Novelle: Was sich bei Fusionskontrolle, Vergabe und Energieaufsicht ändern soll

  • vor 2 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 4.6.2026 einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgelegt. Die 12. GWB-Novelle soll kartellrechtliche Verfahren beschleunigen und dem Bundeskartellamt zusätzliche Befugnisse bei der Rechtsdurchsetzung geben. Für Unternehmen bedeutet das weniger Aufwand in unproblematischen Fällen, zugleich aber einen stärkeren Fokus auf risikobehaftete Markt- und Transaktionssituationen. 

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