Änderung der Berechnungsmethode zur Festlegung der Buchführungspflicht
Die neue Methode zur Berechnung der Buchführungspflicht ist erstmals auf Umsätze nach dem 31.12.2020 anzuwenden.
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FFVAV und AVBFernwärmeV: Weitreichende Änderungen in Kraft
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ERSCHWERTE SPERRVORAUSSETZUNGEN FÜR ENERGIELIEFERANTEN
ÄNDERUNG DES GELDWÄSCHEGESETZES: DAS VOLLREGISTER IST DA!
(Fast) freie Fahrt für das EEG 2021: Wie sich die beihilferechtliche Genehmigung auf die EEG-Förderu
Schlichtungsstellen bleiben ein Thema für die Wasserwirtschaft!