Die unmittelbaren und mittelbaren Direktinvestitionen im Ausland steigen stetig. Die Internationalisierung führt dazu, dass auch kleinere und mittelständische deutsche Unternehmen im Ausland agieren. Neben Steueranreizen und Standortvorteilen gibt es zahlreiche weitere Gründe für eine Funktionsverlagerung auf ausländische Tochtergesellschaften oder andere parallele Strukturen. Eine solche Verlagerung unterliegt ab dem 1.1.2022 jedoch „verschärften“ Regelungen.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenDAC7-Umsetzungsgesetz vom 20.12.22 normiert im Zusammenhang mit Steuerlichen Außenprüfung Änderungen zur Modernisierung und Beschleunigung.
Mit seinem Urteil hat der BFH entschieden: „Die Zahlung eines dezentral verbrauchten Strom führt nicht zu Lieferung i.S. von §3 Abs.1 UStG."
Der Freistaat Bayern hat eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass eine Besteuerung nach der günstigeren Grundsteuer A möglich ist.
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