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Änderung der Berechnungsmethode zur Festlegung der Buchführungspflicht

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG) vom 2.6.2021 hat der Gesetzgeber die Berechnungsmethode zur Festlegung der Buchführungspflicht geändert.

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