Verlängerung „Erleichterungen“ beim Kurzarbeitergeld: Nicht leichtfertig werden!
Das Kabinett für die Corona-Krise hat den „erleichterten“ Zugang für Kurzarbeitergeld und die Erstattung bis zum 31. 12. 2021 verlängert.
Verlängerung „Erleichterungen“ beim Kurzarbeitergeld: Nicht leichtfertig werden!
Änderung der Berechnungsmethode zur Festlegung der Buchführungspflicht
Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme
BVerfG: Jährlich 6 % Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen ist verfassungswidrig