Kurz vor den Osterfeiertagen hat das Bundesjustizministerium (BMJV) einen neuen Entwurf für das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ – kurz: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – vorgestellt. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass der Entwurf im Juni vom Kabinett beschlossen und im Herbst 2022 in Kraft treten wird. Auch Unternehmen, die sich bereits mit dem Thema beschäftigt haben, sollten noch einmal genauer hinschauen, denn der Entwurf hat im Vergleich zum vorherigen einige Änderungen erfahren.
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