Am 15.9.2021 hat das Kabinett den für die Corona-Krise „erleichterten“ Zugang für Kurzarbeitergeld und die Erstattung der darauf anfallenden Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31.12.2021 verlängert. Ein leichtfertiger Umgang mit diesen „Erleichterungen“ kann allerdings gravierende Folgen haben.
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