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FG Düsseldorf zur Stromsteuerbegünstigung für „Strom zur Stromerzeugung“ bei Abfallverbrennungsanlagen

  • janinejobst
  • 27. Juni 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Bei der Stromsteuer gilt der Grundsatz, dass der erzeugte Strom versteuert wird, während der Kraftwerkseigenverbrauch steuerfrei ist. Aber wie ist das bei Müllverbrennungsanlagen, die den erzeugten Dampf in einer Turbine ebenfalls zur Stromerzeugung nutzen? Seit Jahren diskutiert die Branche darüber, ob und in welchem Umfang dieser sog. Strom zur Stromerzeugung von der Stromsteuer befreit ist. Aus Sicht der Anlagenbetreiber handelt es sich um Stromerzeugung, so dass nichts anderes als bei konventionellen Anlagen gelten kann. Aus Sicht der Zollverwaltung steht die Müllverbrennung im Vordergrund, so dass nur ein kleiner Teil des Anlagenverbrauchs begünstigt sein soll. In einem ersten Urteil (Az. 4 K 766/22) hat das FG Düsseldorf nun den Anlagenbetreibern Recht gegeben.

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