Hochspannungsfreileitungen mit einer Länge von bis zu 200 Metern müssen nicht mehr in einem Planfeststellungsverfahren genehmigt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Trasse nicht in einem Natura 2000-Gebiet liegt. Gleichzeitig wurden die Vorgaben an die Umweltverträglichkeitsprüfung angepasst.
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