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Verfahrensvereinfachungen für Anschlüsse an das Hochspannungsnetz

  • janinejobst
  • 9. Feb. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Hochspannungsfreileitungen mit einer Länge von bis zu 200 Metern müssen nicht mehr in einem Planfeststellungsverfahren genehmigt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Trasse nicht in einem Natura 2000-Gebiet liegt. Gleichzeitig wurden die Vorgaben an die Umweltverträglichkeitsprüfung angepasst.

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