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Verfahrensvereinfachungen für Anschlüsse an das Hochspannungsnetz

Hochspannungsfreileitungen mit einer Länge von bis zu 200 Metern müssen nicht mehr in einem Planfeststellungsverfahren genehmigt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Trasse nicht in einem Natura 2000-Gebiet liegt. Gleichzeitig wurden die Vorgaben an die Umweltverträglichkeitsprüfung angepasst.

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