Die EEG-Umlage wird abgeschafft, das ist so gut wie sicher. Für alle Stromverbraucher, die bisher die volle EEG-Umlage zu tragen hatten, sind das gute Nachrichten. Für alle Unternehmen, die bislang von der Umlagebegrenzung nach der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) gemäß §§ 63 ff. EEG profitieren, im Grunde auch. Ob die Unternehmen am Ende aber wirklich weniger tief in die Tasche greifen müssen, ist fraglich.
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Alle ansehenWie Deutschland im Jahr 2045 aussehen soll, wissen wir.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 9.2.2022 dürfte das letzte Wort in der Sache zwar noch nicht gesprochen sein.
Der Regierungsentwurf des EnuG ändert die Vorgaben für die Umlagebegrenzung nach der Besonderen Ausgleichsregelung nur an wenigen Stellen.