Die EEG-Umlage wird abgeschafft, das ist so gut wie sicher. Für alle Stromverbraucher, die bisher die volle EEG-Umlage zu tragen hatten, sind das gute Nachrichten. Für alle Unternehmen, die bislang von der Umlagebegrenzung nach der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) gemäß §§ 63 ff. EEG profitieren, im Grunde auch. Ob die Unternehmen am Ende aber wirklich weniger tief in die Tasche greifen müssen, ist fraglich.
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAm 30.11.2023 wurde die 28. Vertragsstaatenkonferenz zum UN-Klimaabkommen in Dubai eröffnet, die bis zum 12.12.2023 andauern wird.
Ein strittiger Punkt in der Diskussion um die EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktrichtlinie war das eigentumsrechtliche Unbundling.
Die umfassende Reform der ETS-RL hat unter anderem die Überarbeitung der Monitoringverordnung 2018/2066 zur Überwachung erforderlich gemacht
bottom of page