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Neuer Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD in nationales Recht

  • janinejobst
  • 28. Juli
  • 1 Min. Lesezeit

Am 10.7.2025 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen neuen Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorgelegt. Damit nimmt das nationale Gesetzgebungsverfahren erneut Fahrt auf. Für deutsche Unternehmen ist der Entwurf äußerst wichtig, da er Klarheit über den zeitlichen Rahmen und zentrale inhaltliche Vorgaben schafft.

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