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Neue Flexibilität bei dezentralen Stromversorgungsmodellen mit EE-Anlagen

  • janinejobst
  • vor 2 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien dazu verpflichtet, den Strom, den sie mit ihrer Anlage erzeugen und dann in das allgemeine Netz einspeisen, einer sogenannten Veräußerungsform zuzuordnen. Typischerweise ist das die Einspeisevergütung oder die geförderte und ungeförderte Direktvermarktung. Bisher war es den Betreibern in der Praxis jedoch rechtlich kaum möglich, Strommengen aus einer Anlage auf verschiedene Veräußerungsformen zu verteilen. Mit der jüngsten EnWG-Novelle (0665-25-vor) ist die Rechtslage erheblich flexibilisiert worden. Diese Änderung ist für dezentrale Erzeugungskonzepte mit EE-Anlagen praxisrelevant und wurde bislang kaum beachtet. Wir geben einen ersten Überblick.

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