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Neue Flexibilität bei dezentralen Stromversorgungsmodellen mit EE-Anlagen
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien dazu verpflichtet, den Strom, den sie mit ihrer Anlage erzeugen und dann in das allgemeine Netz einspeisen, einer sogenannten Veräußerungsform zuzuordnen. Typischerweise ist das die Einspeisevergütung oder die geförderte und ungeförderte Direktvermarktung. Bisher war es den Betreibern in der Praxis jedoch rechtlich kaum möglich, Strommengen aus einer Anlage
vor 2 Tagen
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