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Nachhaltige Energieversorgung im Wärmebereich: Neue Möglichkeiten für Bayerns Gemeinden

Die Stromversorgung ist nach Artikel 83 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung originäre Aufgabe der Gemeinden und wird schon lange von ihnen wahrgenommen. Der bayerische Gesetzgeber stellt nun klar, dass dies auch für den Bereich Wärme gilt. Ab 1.1.2024 können Bayerns Gemeinden ihre energiewirtschaftlichen Aktivitäten so auch offiziell auf den Wärmebereich ausweiten. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Energiewende vor Ort voranzutreiben.

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