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Klimaneutralitätspläne für Anlagen im EU-ETS: Konsultation noch bis zum 1.9.2023

Unternehmen mit Anlagen, die im unionsweiten Vergleich innerhalb ihrer Produktsparte zu den 20 Prozent der Anlagen gehören, die die meisten Treibhausgase pro Einheit ihres erzeugten Produkts ausstoßen, droht künftig eine Kürzung der kostenlos zugeteilten Zertifikate um 20 Prozent. Die Kürzung lässt sich jedoch vermeiden, wenn Unternehmen Klimaneutralitätspläne erstellen und sie bis zum 1.5.2024 bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) abgeben.




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