Keine Sondernetzentgelte für singulär genutzte Betriebsmittel ab 2026?
- janinejobst
- 10. Juli
- 1 Min. Lesezeit
Am 10. Juni 2025 hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur (BNetzA) überraschenderweise den Entwurf einer „Festlegung zu Entgelten für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV“ veröffentlicht und zur Konsultation freigegeben. Keine Sondernetzentgelte für singulär genutzte Betriebsmittel ab 2026 könnten erhebliche Auswirkungen haben. Falls der Entwurf ohne Änderungen endgültig beschlossen wird, ist damit zu rechnen, dass die vorgelagerten Netzkosten für zahlreiche nachgelagerte Netzbetreiber bereits ab dem 1. Januar 2026 deutlich steigen werden. In vielen Fällen könnte es zudem zu einer rechtlich fragwürdigen Neuverteilung der Kosten kommen. Dies könnte zugunsten der Regionalnetze und zulasten der örtlichen Verteilernetze gehen.
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