Der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (BT-Drs. 20/4759) enthält umsatzsteuerliche und ertragsteuerliche Erleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen. Bereits im Oktober war ein ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Gas- und Wärmelieferungen in Kraft getreten.
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