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Grundsteuer: Handlungsempfehlungen für Kommunen und kommunale Betriebe nach der Fristverlängerung

Im Jahr 2019 hatte der Gesetzgeber das Grundsteuerreformgesetz (kurz: GrStRefG) verabschiedet, sodass sich alle Grundstücke zum 1.1.2022, dem Hauptfeststellungszeitpunkt, einer neuen Grundsteuerwertermittlung zu unterziehen haben. Die Finanzminister der Länder haben auf der Finanzministerkonferenz am 13.10.2022 nun entschieden, dass die Abgabefrist der Grundsteuererklärung um drei Monate bis zum 31.1.2023 verlängert wird.




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