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EU-Abfallverbringungsverordnung – Neue Vorgaben beim grenzüberschreitenden Abfalltransport ab Mai 2026 (Teil 1)

  • vor 4 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Am 20.5.2024 ist die novellierte europäische Abfallverbringungsverordnung (Verordnung (EU) 2024/1157; kurz: VVA) in Kraft getreten. Sie regelt sowohl den grenzüberschreitenden Abfalltransport zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) als auch deren Import in und Export aus der EU. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist gilt nun ein Großteil der Vorschriften ab dem 21.5.2026. Die teils strengeren Neuregelungen bringen erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen mit sich. Betroffen sind insbesondere Abfallerzeuger, zugelassene Sammler oder Besitzer von Abfällen, Transportunternehmen sowie Unternehmen, die Abfälle am Bestimmungsort annehmen.

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