Am 25.11.2021 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Rs. C-102/20): Das sog. Inbox-Advertising eines Stromlieferanten ist nur mit vorheriger Einwilligung der Empfänger zulässig, um nicht gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verstoßen (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 3 UWG).
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAm 30.11.2022 veröffentlichten die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt ihren zehnten gemeinsamen Monitoringbericht.
Im Frühjahr 2022 hat das Bundeskartellamt (BKartA) eine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel eingeleitet.
Ein Jahr nach Inkrafttreten des TKG hat die BNetzA eine Entscheidung zum offenen Netzzugang zu geförderter Breitbandinfrastruktur getroffen.
bottom of page