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Drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verschlechterung des Qualitätselements (sog. „Qualitätselement-Schaden“) zum Jahreswechsel
Die Rechtsprechung erkennt an, dass Netzbetreiber, die durch eine Versorgungsunterbrechung Einnahmeausfälle erleiden, einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch gegen den Verursacher haben können ( BGH, Urteil vom 8.5.2018, Az. VI ZR 295/17 ). Um sicherzustellen, dass die Ansprüche aus solchen Versorgungsunterbrechungen nicht zum Jahreswechsel verjähren, müssen Netzbetreiber entsprechend reagieren. Wir erläutern im Folgenden kurz, wie ein solcher Schadensersatzanspruch im
vor 2 Tagen
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