Die Deckelung der Strom-, Gas- und Wärmepreise durch die Energiepreisbremsengesetze ist zum 31.12.2023 ausgelaufen. Dennoch sind insbesondere die Energieversorgungsunternehmen weiterhin mit der Umsetzung der Vorgaben aus dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) befasst.
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