Das Ende 2020 verabschiedete Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) unterwirft verschiedene Brennstoffe – darunter seit dem 1.1.2021 u.a. Benzin, Erdgas und Heizöl – der CO2-Bepreisung. Ab dem 1.1.2023 ist grundsätzlich über alle in Anlage 1 des BEHG aufgeführten Brennstoffe zu berichten und sind dementsprechend Emissionszertifikate abzugeben, was auch Abfälle umfasst. Bereits seit langem wird diskutiert, ob es abfall- und klimapolitisch richtig ist, ab diesem Zeitpunkt den CO2-Preis unter dem BEHG tatsächlich auch auf die Abfallverbrennung zu veranschlagen. Das jedenfalls sieht bislang das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) so, trotz aller Vorbehalte aus der Abfallwirtschaft. Aus Anlass einer Studie über mögliche Auswirkungen eines solchen Schritts wurde der Streit aber erneut angefacht.
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