Das Ende 2020 verabschiedete Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) unterwirft verschiedene Brennstoffe – darunter seit dem 1.1.2021 u.a. Benzin, Erdgas und Heizöl – der CO2-Bepreisung. Ab dem 1.1.2023 ist grundsätzlich über alle in Anlage 1 des BEHG aufgeführten Brennstoffe zu berichten und sind dementsprechend Emissionszertifikate abzugeben, was auch Abfälle umfasst. Bereits seit langem wird diskutiert, ob es abfall- und klimapolitisch richtig ist, ab diesem Zeitpunkt den CO2-Preis unter dem BEHG tatsächlich auch auf die Abfallverbrennung zu veranschlagen. Das jedenfalls sieht bislang das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) so, trotz aller Vorbehalte aus der Abfallwirtschaft. Aus Anlass einer Studie über mögliche Auswirkungen eines solchen Schritts wurde der Streit aber erneut angefacht.
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenInfolge der Energiekrise sind die Energiepreise in den Jahren 2022 und 2023 enorm gestiegen.
Mit Urteil vom 12.11.2024 hat der BGH eine richtungsweisende Entscheidung bzgl. des sog. Technologiebonus nach § 8 Abs. 4 EEG 2004 getroffen
Deutsche Bundestag hat in einer der letzten Sitzungen der aktuellen Legislaturperiode das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz verabschiedet.
bottom of page
Commentaires