top of page

Das neue Herkunftsnachweisregister für Gas/Wasserstoff und Wärme/Kälte: Es wird konkret

  • janinejobst
  • 3. Mai 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Am 1.5.2024 ist die neue Gas-Wärme/Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) in Kraft getreten. Der Bundestag hat dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung am 12.4.2024 zugestimmt. Gemeinsam mit dem Herkunftsnachweisregistergesetz, das bereits Anfang 2023 in Kraft getreten war, stehen damit die zentralen Rechtsgrundlagen für die neuen Herkunftsnachweisregister für Gas/ Wasserstoff und Wärme/ Kälte fest. Die Schaffung der Verordnung war dringend notwendig, denn Art. 19 Abs. 2 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) sah bereits zum 30.6.2021 eine Pflicht zur Schaffung dieser Register vor. Zuständig für die Errichtung und später den Betrieb des neuen Registers ist das Umweltbundesamt (UBA).

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
Der Reformdruck macht auch vor dem CBAM keinen Halt

Der CO₂-Grenzausgleich (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM ) ist als zentrales Element des „Fit for 55“-Pakets angelegt – als Instrument, das Klimaschutz und fairen internationalen Handel mitei

 
 
 

Kommentare


bottom of page