In einer Pressemitteilung vom 19.1.2022 gab das Bundeskartellamt (BKartA) bekannt, eine weitere Sektoruntersuchung in der Entsorgungswirtschaft einzuleiten. Es prüft nun die Möglichkeit, zukünftig auch kleinere Übernahmen zu kontrollieren.
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Mit Neuerungen hat der europäische Gesetzgeber das Kartellrecht fit für den Green Deal und den Umgang mit digitalen Unternehmen gemacht.
Die BNetzA hatte über die Höhe der Entgelte für einen offenen Netzzugang zu einem geförderten Telekommunikationsnetz zu entscheiden.
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