Am 29.4.2021 hat die EU-Kommission das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG 2021) beihilferechtlich genehmigt. Das Gesetz ist bereits am 1.1.2021 in Kraft getreten. Auch wenn der Beschluss der Kommission bislang nicht öffentlich zugänglich ist, ist er bereits wirksam. Damit sind die noch bestehenden Hürden für die Wirksamkeit des EEG 2021 weitgehend ausgeräumt. Alle von der Genehmigung erfassten Normen können damit von den betroffenen Akteuren und den Behörden vorbehaltlos vollzogen werden. https://www.bbh-blog.de/alle-themen/energie/fast-freie-fahrt-fuer-das-eeg-2021-wie-sich-die-beihilferechtliche-genehmigung-auf-die-eeg-foerderung-auswirkt/Weiterlesen
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