Am 29.4.2021 hat die EU-Kommission das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG 2021) beihilferechtlich genehmigt. Das Gesetz ist bereits am 1.1.2021 in Kraft getreten. Auch wenn der Beschluss der Kommission bislang nicht öffentlich zugänglich ist, ist er bereits wirksam. Damit sind die noch bestehenden Hürden für die Wirksamkeit des EEG 2021 weitgehend ausgeräumt. Alle von der Genehmigung erfassten Normen können damit von den betroffenen Akteuren und den Behörden vorbehaltlos vollzogen werden. https://www.bbh-blog.de/alle-themen/energie/fast-freie-fahrt-fuer-das-eeg-2021-wie-sich-die-beihilferechtliche-genehmigung-auf-die-eeg-foerderung-auswirkt/Weiterlesen
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenIn der Vergangenheit mussten Generalversammlungen bei Genossenschaften in der Regel als Präsenzversammlung gestaltet werden.
Die neue Bundesregierung hat – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – alle Hände voll zu tun, um die Klimaziele doch noch zu erreichen
Die EU-Mitgliedstaaten haben eine Verordnung 2022/1854 des Rates über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise angenommen.
bottom of page